Szabályok

Allgemeines Gesetzbuch (AGB)

§ AGB-1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Bereiche des Servers und sind von allen Mitgliedern zu beachten.

§ AGB-2 Respekt und Höflichkeit

(1) Alle Mitglieder sind verpflichtet, respektvoll und höflich miteinander umzugehen. Diskriminierung, Beleidigungen und Belästigungen sind strengstens untersagt.

§ AGB-3 Datenschutz

(1) Persönliche Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen geteilt werden. Die Privatsphäre der Mitglieder ist zu respektieren.

§ AGB-4 Spam und Werbung

(1) Das Posten von Spam, Werbung und irrelevanten Inhalten ist nicht gestattet. Inhalte müssen thematisch relevant und sinnvoll sein.

§ AGB-5 Befolgung der Anweisungen

(1) Anweisungen von Moderatoren und Administratoren sind zu befolgen. Zuwiderhandlungen können Konsequenzen haben.

 

 

 


Minigames Gesetzbuch (MGB)

§ MGB-1 Teilnahme und Fairness

(1) § MGB-1.1 Teilnahmeberechtigung: Die Teilnahme an Minigames ist nur für registrierte und autorisierte Mitglieder gestattet.

(2) § MGB-1.2 Verhaltensregeln: Spieler müssen sich fair und respektvoll verhalten. Unzulässige Spielstrategien oder absichtliches Beeinträchtigen anderer Spieler sind verboten.

§ MGB-2 Technische Probleme

(1) § MGB-2.1 Fehlerbericht: Technische Probleme oder Fehler sind umgehend an die zuständigen Moderatoren oder das Support-Team zu melden.

(2) § MGB-2.2 Lösungsvorschläge: Vorschläge zur Verbesserung der Minigames sind willkommen, müssen jedoch konstruktiv und respektvoll formuliert werden.

 

 

 


Discord Gesetzbuch (DGB)

§ DGB-1 Kanalnutzung

(1) § DGB-1.1 Thema und Inhalt: Beiträge in Discord-Kanälen müssen dem jeweiligen Thema des Kanals entsprechen.

(2) § DGB-1.2 Sprach- und Textkommunikation: Beleidigende, aggressive oder provokative Sprache ist untersagt. Diskussionen sollen sachlich und respektvoll geführt werden.

§ DGB-2 Moderation

(1) § DGB-2.1 Anweisungen: Anweisungen von Moderatoren sind zu befolgen. Dies gilt insbesondere für Fragen der Kanalleitung und Konfliktlösung.

(2) § DGB-2.2 Moderationsentscheidungen: Entscheidungen der Moderatoren sind endgültig, es sei denn, es wird ein formeller Einspruch eingelegt.

 

 

 


Lobby Gesetzbuch (LGB)

§ LGB-1 Nutzung der Lobby

(1) § LGB-1.1 Zweck: Die Lobby dient der Begrüßung neuer Mitglieder und allgemeinen Informationsaustausch.

(2) § LGB-1.2 Verhalten: Beiträge in der Lobby sollen höflich und themenbezogen sein. Werbung und Promotion sind nicht gestattet.

§ LGB-2 Konfliktlösung

(1) § LGB-2.1 Streitigkeiten: Streitigkeiten sollten in der Lobby nicht öffentlich ausgetragen werden. Konflikte sind privat und konstruktiv zu klären.

 

 

 


Gamemode Gesetzbuch (GMB)

§ GMB-1 Gamemode Regeln

(1) § GMB-1.1 Spielregeln: Jeder Gamemode hat spezifische Regeln, die in den jeweiligen Spielanleitungen festgelegt sind. Diese sind strikt einzuhalten.

(2) § GMB-1.2 Fairness: Alle Teilnehmer müssen die Regeln des Gamemodes respektieren. Unfairness, Betrug und absichtliches Stören des Spiels sind verboten.

§ GMB-2 Anpassungen und Updates

(1) § GMB-2.1 Änderungen: Änderungen an Gamemodes werden durch die Administratoren angekündigt. Mitglieder sind verpflichtet, sich über Neuerungen zu informieren.

(2) § GMB-2.2 Feedback: Konstruktives Feedback zu Gamemodes ist erwünscht und sollte gemäß den angegebenen Verfahren eingereicht werden.

 

 

 


Strafgesetzbuch (SGB)

§ SGB-1 Strafmaßnahmen

(1) § SGB-1.1 Verwarnungen: Bei Verstößen gegen die Server-Regeln erhalten Mitglieder zunächst eine Verwarnung.

(2) § SGB-1.2 Ausschlüsse: Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zu temporären oder permanenten Ausschlüssen führen.

§ SGB-2 Einspruch und Beschwerden

(1) § SGB-2.1 Einspruch: Mitglieder können gegen Entscheidungen von Moderatoren oder Administratoren Einspruch erheben, indem sie den festgelegten Beschwerdeprozess einhalten.

(2) § SGB-2.2 Verfahren: Beschwerden und Einsprüche werden durch eine unabhängige Instanz überprüft, die eine endgültige Entscheidung trifft.

§ SGB-3 Wiederherstellung

(1) § SGB-3.1 Wiederherstellung des Zugangs: Gesperrte oder ausgeschlossene Mitglieder können unter bestimmten Umständen und nach Ablauf der Sperrfrist um Wiederherstellung ihres Zugangs bitten.

(2) § SGB-3.2 Überprüfung: Anträge auf Wiederherstellung werden nach sorgfältiger Prüfung und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren entschieden.