Szabályok
Allgemeines Gesetzbuch (AGB)
§ AGB-1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Bereiche des Servers und sind von allen Mitgliedern zu beachten.
§ AGB-2 Respekt und Höflichkeit
(1) Alle Mitglieder sind verpflichtet, respektvoll und höflich miteinander umzugehen. Diskriminierung, Beleidigungen und Belästigungen sind strengstens untersagt.
§ AGB-3 Datenschutz
(1) Persönliche Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen geteilt werden. Die Privatsphäre der Mitglieder ist zu respektieren.
§ AGB-4 Spam und Werbung
(1) Das Posten von Spam, Werbung und irrelevanten Inhalten ist nicht gestattet. Inhalte müssen thematisch relevant und sinnvoll sein.
§ AGB-5 Befolgung der Anweisungen
(1) Anweisungen von Moderatoren und Administratoren sind zu befolgen. Zuwiderhandlungen können Konsequenzen haben.
Minigames Gesetzbuch (MGB)
§ MGB-1 Teilnahme und Fairness
(1) § MGB-1.1 Teilnahmeberechtigung: Die Teilnahme an Minigames ist nur für registrierte und autorisierte Mitglieder gestattet.
(2) § MGB-1.2 Verhaltensregeln: Spieler müssen sich fair und respektvoll verhalten. Unzulässige Spielstrategien oder absichtliches Beeinträchtigen anderer Spieler sind verboten.
§ MGB-2 Technische Probleme
(1) § MGB-2.1 Fehlerbericht: Technische Probleme oder Fehler sind umgehend an die zuständigen Moderatoren oder das Support-Team zu melden.
(2) § MGB-2.2 Lösungsvorschläge: Vorschläge zur Verbesserung der Minigames sind willkommen, müssen jedoch konstruktiv und respektvoll formuliert werden.
Discord Gesetzbuch (DGB)
§ DGB-1 Kanalnutzung
(1) § DGB-1.1 Thema und Inhalt: Beiträge in Discord-Kanälen müssen dem jeweiligen Thema des Kanals entsprechen.
(2) § DGB-1.2 Sprach- und Textkommunikation: Beleidigende, aggressive oder provokative Sprache ist untersagt. Diskussionen sollen sachlich und respektvoll geführt werden.
§ DGB-2 Moderation
(1) § DGB-2.1 Anweisungen: Anweisungen von Moderatoren sind zu befolgen. Dies gilt insbesondere für Fragen der Kanalleitung und Konfliktlösung.
(2) § DGB-2.2 Moderationsentscheidungen: Entscheidungen der Moderatoren sind endgültig, es sei denn, es wird ein formeller Einspruch eingelegt.
Lobby Gesetzbuch (LGB)
§ LGB-1 Nutzung der Lobby
(1) § LGB-1.1 Zweck: Die Lobby dient der Begrüßung neuer Mitglieder und allgemeinen Informationsaustausch.
(2) § LGB-1.2 Verhalten: Beiträge in der Lobby sollen höflich und themenbezogen sein. Werbung und Promotion sind nicht gestattet.
§ LGB-2 Konfliktlösung
(1) § LGB-2.1 Streitigkeiten: Streitigkeiten sollten in der Lobby nicht öffentlich ausgetragen werden. Konflikte sind privat und konstruktiv zu klären.
Gamemode Gesetzbuch (GMB)
§ GMB-1 Gamemode Regeln
(1) § GMB-1.1 Spielregeln: Jeder Gamemode hat spezifische Regeln, die in den jeweiligen Spielanleitungen festgelegt sind. Diese sind strikt einzuhalten.
(2) § GMB-1.2 Fairness: Alle Teilnehmer müssen die Regeln des Gamemodes respektieren. Unfairness, Betrug und absichtliches Stören des Spiels sind verboten.
§ GMB-2 Anpassungen und Updates
(1) § GMB-2.1 Änderungen: Änderungen an Gamemodes werden durch die Administratoren angekündigt. Mitglieder sind verpflichtet, sich über Neuerungen zu informieren.
(2) § GMB-2.2 Feedback: Konstruktives Feedback zu Gamemodes ist erwünscht und sollte gemäß den angegebenen Verfahren eingereicht werden.
Strafgesetzbuch (SGB)
§ SGB-1 Strafmaßnahmen
(1) § SGB-1.1 Verwarnungen: Bei Verstößen gegen die Server-Regeln erhalten Mitglieder zunächst eine Verwarnung.
(2) § SGB-1.2 Ausschlüsse: Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zu temporären oder permanenten Ausschlüssen führen.
§ SGB-2 Einspruch und Beschwerden
(1) § SGB-2.1 Einspruch: Mitglieder können gegen Entscheidungen von Moderatoren oder Administratoren Einspruch erheben, indem sie den festgelegten Beschwerdeprozess einhalten.
(2) § SGB-2.2 Verfahren: Beschwerden und Einsprüche werden durch eine unabhängige Instanz überprüft, die eine endgültige Entscheidung trifft.
§ SGB-3 Wiederherstellung
(1) § SGB-3.1 Wiederherstellung des Zugangs: Gesperrte oder ausgeschlossene Mitglieder können unter bestimmten Umständen und nach Ablauf der Sperrfrist um Wiederherstellung ihres Zugangs bitten.
(2) § SGB-3.2 Überprüfung: Anträge auf Wiederherstellung werden nach sorgfältiger Prüfung und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren entschieden.